Welche Pflichten bezüglich eines auftretenden Schadens treffen mich als Bewohner?
Schadensminderungspflicht
Soweit möglich ist bei einem eingetretenen oder drohenden Schaden für die Erhaltung und Rettung der versicherten Sachen zu sorgen.
Schadensaufklärungspflicht
Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über Ursache und Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
Was ist versichert?
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst, wie zum Beispiel an den Wänden, dem Boden oder der Farbe – alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist. Die Versicherung deckt keine Schäden an abgestellten Autos, egal ob in der Tiefgarage oder im Außenraum. Für Schäden an Einrichtungsgegenständen wird eine vom Mieter abzuschließende Haushaltsversicherung dringend empfohlen.
Vorbeugende Maßnahmen zur Schadensverhinderung
Silikonfugen
Die dauerelastischen Verfugungen in Sanitärräumen gelten als Wartungsfugen und sind vom Bewohner regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen und bei Bedarf auf seine Kosten zu erneuern (Wartungsintervall 2-3 Jahre).
Leerstehende Wohnungen (z.B. Urlaub)
Wenn Wohnungen länger als 72 Stunden unbeaufsichtigt sind, ist die Wasserzufuhrabzusperren, wobei eine Zugänglichkeit zu derartigen Absperrungen ständig möglich sein soll. Diese Absperrungen sind regelmäßig auf ihre Funktion zu prüfen.
Undichte oder tropfende Wasserentnahmestellen wie Armaturen, Spülkasten, Sicherheitsventil des Boilers usw. können einen erheblichen Wassermehrverbrauch bedin-gen, welcher zu Lasten der Betriebskosten der Gemeinschaft verrechnet wird.
Flexible) Wasserleitungen
Die zumeist flexible Wasserleitung (Panzerschlauch) zum WC-Spülkasten oder zu Armaturen sind regelmäßig auf Scheuerspuren, altersbedingte Abnützungen usw. zuprüfen und ggf. auf Kosten des Mieters zu erneuern, wobei das zugehörige Absperrventil ebenso auf Funktion zu prüfen ist.
Wasch- oder Geschirrspülmaschinen
Der Betrieb von Wasch- oder Geschirrspülmaschinen sollte immer beaufsichtigt werden. Die Zu- und Ablaufschläuche sind regelmäßig auf Brüchigkeit und richtige Befestigung zu überprüfen. Der Einbau eines Wasserstoppers wird diesbezüglich dringend angeraten.
Abflussverstopfung
Die Entsorgung über Ihre Hauskanalanlage von festen und flüssigen Gegenständen bzw. Mitteln, die Abflussverstopfung verursachenden oder begünstigenden, ist unbedingt zu vermeiden. Speisefett, -öl, Speisereste, Katzenstreu, Haare, Kehricht, diverse Hygieneartikel, Farb-und Baureststoffe wie z.B. Fliesenkleber, Spachtelmassen u.dgl. dürfen keinesfalls inden Kanal eingebracht werden. Die Kosten der Behebung von Verstopfungs- und daraus resultierenden Folgeschäden wachsen üblicherweise mit zunehmendem Objektalter. Die wohnungszugehörigen Schmutzwasserleitungen liegen in der Wartungshoheit des jeweiligen Nutzers; die gemeinsamen Fallstränge sowie Hänge- und Grundleitungen bis zum Eintritt ins öffentliche Kanalnetz fallen in die Erhaltungspflicht der Gemeinschaft.