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Allgemeine Information

Kündigung

Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Kündigung Ihrer Mietwohnung. Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist drei Monate und endet jeweils zum Monatsletzten. Dennoch ist es ratsam, Ihren Mietvertrag genau zu prüfen, da individuelle Kündigungsfristen möglich sind. Wir erläutern Ihnen, wie das Kündigungsschreiben korrekt verfasst sein sollte und welche Anforderungen an den Zustand der Wohnung zum Kündigungstermin gestellt werden.

Welche Pflichten bezüglich eines auftretenden Schadens treffen mich als Bewohner?

Im Allgemeinen können die Mieter ihre Wohnung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten – jeweils zum Monatsletzten – aufkündigen. Wir empfehlen dennoch genauestens im Mietvertrag nachzulesen, da teilweise andere Kündigungsfristen vereinbart wurden.

Das Kündigungsschreiben ist von allen im Mietvertrag genannten Personen zu unterfertigen. Wichtig dabei ist, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig bei uns einlangt; d. h. bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten muss das Kündigungsschreiben mindestens drei Monate vor dem beabsichtigten Auszugstermin bei uns eingelangt sein (Datum des Posteingangsstempels). Die Wohnung muss in weiterer Folge zum Kündigungstermin (dieser Termin wird von uns schriftlich bekannt gegeben) entsprechend der Vereinbarung im Mietvertrag zurückgestellt werden.

Grundsätzlich ist die Wohnung im besenreinen Zustand, geräumt von allen Fahrnissen an die Hausverwaltung zu übergeben. Allfällige, dem Mieter überlassene Einrichtungsgegenstände sind im betriebsfähigen Zustand zu hinterlassen. Bei neueren Wohnungen ist die Wohnung im frisch ausgemalten Zustand zu übergeben.