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Unsere Tätigkeitsfelder

Finanzierung

Finanzen sind Vertrauenssache. Gerade in schwierigen Zeiten – Stichwort Finanz- und Energiekrise – ist es wichtig starke Partner für alle Lebenslagen zu haben.

  • Ermittlung unter Berücksichtigung der zu erwartenden Aufwendungen
  • Vorschreibung
  • Prüfung der Zahlungseingänge
  • Erforderlichenfalls Zahlungserinnerung
  • Mahnklagen
  • Sachliche und rechnerische Überprüfungen der Rechnungen
  • Verhandlungen mit Leistungserbringern zwecks Kostenminimierung
  • Abrechnung in der Regel bis spätestens April des Folgejahres
  • Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen im Firmenbüro oder vor Ort beim betreffenden Objekt
  • ONLINE – Einsichtnahme!
  • Anerkennung von über den normalen Betriebskostenbereich hinausgehenden Rechnungen, wenn diese vom Haussprecher unterfertigt sind
  • Finanzierungserstellung bzw. Abwicklung
  • umsatzsteuerrechtliche Überprüfung aller Rechnungen
  • Eigenes Bankkonto je Bauvorhaben
  • Endabrechnung mit Förderungsstelle
  • Endgültige Kostenabrechnung samt Annuitätenrückverrechnung mit Mieter/Eigentümer
  • Annuitätenvorschreibung an Eigentümer und Mieter
  • Prüfung der Zahlungseingänge und Mahnwesen
  • Überweisung der Annuitäten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen
  • Bekanntgabe der aushaftenden Darlehen
  • Automatische Ausstellung der Finanzamtsbestätigungen zur Geltendmachung von Sonderausgaben
  • Abwicklung vorzeitiger Darlehenstilgung
  • Anforderung von Pfandauflassungserklärungen
  • Beschaffung und Verrechnung des Heizmaterials
  • Beschaffungsgemeinschaft mit rd. 45.000 Verwaltungseinheiten -> beste Konditionen
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Verbesserung der Heizungstechnik zur Kostensenkung
  • Kontrolle der Energiekosten
  • Sachliche und rechnerische Überprüfung der Rechnungen
  • Erstellung einer aufgegliederten Betriebs-, Heiz- und Instandhaltungskostenabrechnung in der Regel bis April des Folgejahres unter Berücksichtigung vereinbarter abweichender Verteilungsschlüssel
  • Zusendung der Jahresabrechnung an alle Wohnungseigentümer und Mieter
  • Einsichtnahme in die Belege und Abrechnungsunterlagen in unserem Firmenbüro, bei der Wohnanlage oder online!
  • Übersendung von Kopien der Belege
  • Archivierung der Belege
  • Änderung der Akontobeträge aufgrund der Abrechnungsergebnisse
  • Für jede Eigentumsgemeinschaft existiert ein eigenes Sparkonto, über welches die Heiz-und Betriebskosten verrechnet werden. Die Rücklagen werden für jede Eigentumsgemeinschaft auf diesem Sparkonto angelegt. Trotz Dauerbehebbarkeit werden günstige Zinskonditionen eingeräumt.
  • Ständige Verhandlungen mit Banken wegen Erwirkung günstiger Konditionen
  • Abrechnung der vom Vormieter geleisteten Finanzierungsbeiträge oder Kautionen
  • Zurverfügungstellung von Unterlagen für die Gewährung einer Wohnbeihilfe
  • Evidenzhaltung von Mietzinsanpassungen
  • Vergebührung von Mietverträgen und Abführung der Gebühr an das Finanzamt
  • Telefonkosten und Portospesen sind im Verwaltungshonorar enthalten
  • Für die Erstausfertigung von Bestätigungen wie für das Finanzamt werden keine Kosten verrechnet

 

  • Abwicklung sämtlicher Steuerangelegenheiten für die Eigentumsgemeinschaft bzw. den Hauseigentümer im Zusammenhang mit der Verwaltung des Objektes
  • Vertretung des Liegenschaftseigentümers
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Verfassen der Steuererklärungen
  • Abführung und Verrechnung der Steuern (Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kommunalsteuer)
  • Zahlungseingänge
  • Ratenvereinbarungen/Stundungen
  • Klags- und Exekutionsführung gegen säumige Zahlungspflichtige
  • Kontrolle und Verrechnung der Prämienvorschreibungen
  • Erledigung des Schrift- und Zahlungsverkehrs
  • Vereinnahmung der Miete bzw. des Entgelts
  • Zahlung aller fälligen Rechnungen nach sorgfältiger Prüfung
  • Wahrung der Skontifristen
  • Archivierung der Belege